Das Opferschutzrecht ist ein sehr vielseitiges Rechtsgebiet. Neben der Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen und Schadensersatzansprüchen ist auch die Vertretung von Opfern im Ermittlungsverfahren oder als Zeugenbeistand im Hauptverfahren Gegenstand dieses Gebietes.

Ihre Ansprechpartnerin im Bereich des Opferschutzrechtes ist Rechtsanwältin Borsing. Neben der Strafverteidigung setzt sich Frau Borsing besonders engagiert für den Opferschutz ein. Dabei vertritt sie die Geschädigten im Rahmen der Nebenklage und im Adhäsionsverfahren.

Oftmals ist schnelles Handeln erforderlich, etwa wenn man vor Gericht einen Eil-Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz zum Schutz der Opfer durchsetzen möchte. Rechtsanwältin Borsing ist für ihre Mandanten stets schnell und direkt ansprechbar. Neben der rechtlichen Beratung ist auch die erforderliche Empathie genauso wichtig. Deswegen nimmt sie sich für die Mandanten die Zeit, die sie brauchen, um über die traumatisierenden Ereignisse zu sprechen.

Kosten der Rechtsvertretung im Opferschutzrecht

Grundsätzlich hat derjenige die Rechtsanwaltskosten zu tragen, der ihn beauftragt. Es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmen, in denen Betroffene die Kosten nicht selbst zu tragen haben. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

Ihre Ansprechpartnerin:
Rechtsanwältin Pia Borsing

KONTAKT

Was können wir für Sie tun?

Anwaltskanzlei
Schulze & Kollegen

Kanzleizeiten:
Mo. – Fr. 8:00 – 13:00 /
15.00 – 18:00 Uhr

Kerstin Noll,
Rechtsanwältin und Notarin

Kanzleizeiten:
Mo. – Do. 8:00 – 13:00 / 15.00 – 18:00 Uhr
Fr. 8:00 – 13:00

Wir speichern Ihre Angaben aus diesem Formular zwecks Bearbeitung der Anfrage und für evtl. Anschlussfragen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie » hier

Weitere Termine nach Vereinbarung. Parkplätze befinden sich hinter dem Haus. Unsere Räumlichkeiten sind barrierefrei zugänglich.

Scroll to Top