Rechtsanwälte(innen) mit langjähriger Berufserfahrung können nach umfangreicher zusätzlicher Ausbildung und Prüfung die Qualifikation als Notar(in) erlangen und dann, sofern eine Stelle frei wird, als Notar(in) in einem bestimmten Amtsbereich zugelassen werden. Frau Rechtsanwältin und Notarin Kerstin Noll hat im Jahr 2016 erfolgreich die notarielle Fachprüfung absolviert und ist seit 2017 als Notarin tätig. Herr Rechtsanwalt und Notar a.D. Rolf Maiwald steht den Mandanten mit seiner langjährigen Erfahrung und Kompetenz in allen notariellen Angelegenheiten zusätzlich weiter beratend zur Seite.
Sie handeln aufgrund ihrer amtlichen und staatlich überwachten Tätigkeit stets unparteiisch. Im Gegensatz zum Rechtsanwalt als einseitiger Interessenvertreter betreuen Notare das ihnen übertragene Rechtsgeschäft neutral und im Interesse aller Beteiligten.
Für bestimmte Rechtsgeschäfte legt das Gesetz die notarielle Beurkundung als zwingende Formvorschrift fest. Dies gilt beispielsweise für weite Bereiche des Immobilienrechts – also z.B. den Verkauf oder die Schenkung eines Grundstücks – oder die Gründung und Begleitung von Handelsgesellschaften wie der GmbH. Im Bereich des Erbrechts ist in einer Vielzahl von Fällen die Beiziehung eines Notars erforderlich (Erbvertrag, Erbscheinsverfahren) und in der Regel auch zu empfehlen (Testament). Es ist wenig bekannt, dass ein notarielles („öffentliches“) Testament in der Regel den sonst später erforderlichen Erbschein zum Nachweis der Erbfolge entbehrlich macht. Man schlägt also „zwei Fliegen mit einer Klappe“ – der/die Notar(in) gewährleistet neben einer rechtlich sicheren Gestaltung gleichzeitig den Nachweis der späteren Erbfolge(n).
Die Aufgaben als Notarin in Wardenburg nimmt Frau Rechtsanwältin und Notarin Kerstin Noll für Sie wahr.
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