Das Opferschutzrecht ist ein sehr vielseitiges Rechtsgebiet. Neben der Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen und Schadensersatzansprüchen ist auch die Vertretung von Opfern im Ermittlungsverfahren oder als Zeugenbeistand im Hauptverfahren Gegenstand dieses Gebietes.

Ihr Ansprechpartner im Bereich des Opferschutzrechtes ist Rechtsanwalt Sebastian Waldera. Neben der Strafverteidigung setzt sich Herr Waldera besonders engagiert für den Opferschutz ein. Dabei vertritt er die Geschädigten im Rahmen der Nebenklage und im Adhäsionsverfahren. Gleichzeitig steht er auch als Zeugenbeistand den Opfern während eines Gerichtsverfahrens zur Seite.

Oftmals ist schnelles Handeln erforderlich, etwa wenn man vor Gericht einen Eil-Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz zum Schutz der Opfer durchsetzen möchte. Rechtsanwalt Waldera ist für seine Mandanten stets schnell und direkt ansprechbar. Neben der rechtlichen Beratung ist auch die erforderliche Empathie genauso wichtig. Deswegen nimmt er sich für die Mandanten die Zeit, die sie brauchen, um über die traumatisierenden Ereignisse zu sprechen.

In folgenden Bereichen steht Ihnen Rechtsanwalt Sebastian Waldera mit kompetentem Rat zur Seite:

  • Nebenklage
  • Adhäsionsverfahren
  • Opferentschädigungsrecht
  • Zeugenbeistand
  • Opfervertretung im Ermittlungsverfahren
  • Gewaltschutzrecht
  • Schmerzensgeld
  • Schadensersatz
  • u.a.

Kosten der Rechtsvertretung im Opferschutzrecht
Grundsätzlich hat derjenige die Rechtsanwaltskosten zu tragen, der ihn beauftragt. Es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmen, in denen Betroffene die Kosten nicht selbst zu tragen haben. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Sebastian Waldera

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