Gebühren für anwaltliche Tätigkeit

Rechtsanwälte sind nicht frei in der Gestaltung ihrer Gebühren. Die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und sind streitwertabhängig. Sofern Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, rechnen wir direkt mit dieser ab. Sollten Sie nicht über die entsprechenden wirtschaftlichen Mittel verfügen, besteht die Möglichkeit sog. Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe zu beantragen. Wir beraten Sie gerne individuell vorab zu den anfallenden Kosten.

Gebühren für notarielle Tätigkeit

Die Kosten für die notarielle Tätigkeit sind gesetzlich vorgeschrieben. Sie bestimmen sich bis auf wenige Ausnahmen ausschließlich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Kein Notar darf also Gebührenvereinbarungen treffen. Nähere Hinweise finden Sie u.a. auf der Website der Bundesnotarkammer (www.bnotk.de) unter „Bürgerservice“.

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Kerstin Noll,
Rechtsanwältin und Notarin

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