Immobilienverkäufe, Schenkungen, Hofübertragungen, auch die Begründung von Rechten an Immobilien, müssen notariell beurkundet werden.

Lebzeitige Schenkungen von Immobilien sind oft sinnvoll, um steuerliche und erbrechtliche Nachteile im Todesfall zu vermeiden. Die Notarin berät hier über Art und Weise einer zweckmäßigen Gestaltung und sorgt als neutrale Urkundsperson für einen sicheren Grundstückskaufvertrag, der den Interessen aller Vertragsbeteiligten gerecht wird.

Ihre Ansprechpartnerin in der Notarkanzlei:
Rechtsanwältin und Notarin Kerstin Noll

KONTAKT

Was können wir für Sie tun?

Anwaltskanzlei
Schulze & Kollegen

Kanzleizeiten:
Mo. – Fr. 8:00 – 13:00 /
15.00 – 18:00 Uhr

Kerstin Noll,
Rechtsanwältin und Notarin

Kanzleizeiten:
Mo. – Do. 8:00 – 13:00 / 15.00 – 18:00 Uhr
Fr. 8:00 – 13:00

Wir speichern Ihre Angaben aus diesem Formular zwecks Bearbeitung der Anfrage und für evtl. Anschlussfragen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie » hier

Weitere Termine nach Vereinbarung. Parkplätze befinden sich hinter dem Haus. Unsere Räumlichkeiten sind barrierefrei zugänglich.

Scroll to Top